Häufige Fragen und ihre Antworten
Wie komme ich zu meiner neuen AHV-Nummer?
Sie müssen nichts unternehmen. Ihr Arbeitgeber wird irgendwann ab dem 1.7.2008 von der AHV/IV die neuen AHV-Nummern
aller Mitarbeitenden erhalten und Sie dann informieren. Wenn Sie Selbständigerwerbender, Nichterwerbstätiger
oder Rentner sind, erhalten Sie den Versicherungsausweis direkt von Ihrer Ausgleichskasse.
Wann und wie bekomme ich den neuen AHV-Ausweis?
Die neuen Ausweise werden voraussichtlich ab 2009 ebenfalls über die Arbeitgeber verteilt. Sollten Sie aber nach dem
1. Juli 2008 die Arbeitsstelle wechseln, würden Sie nach der Anmeldung bei der neuen Ausgleichskasse, die der Arbeitgeber
durchführt, bereits schon den neuen AHV-Ausweis erhalten.
Was passiert mit der alten AHV-Nummer und den Ansprüchen, die auf der alten AHV-Nummer erworben wurden?
Bei der AHV wird die alte AHV-Nummer mit der neuen AHV-Nummer verbunden. Die alte AHV-Nummer behält ihre Gültigkeit und
die ganze Historie bleibt vorhanden. Die AHV garantiert, dass alle AHV-Beiträge, welche bisher auf ein Konto mit der
alten Nummer verbucht worden sind, auch über die neue Nummer abgerufen werden können.
Was geschieht mit dem alten AHV-Ausweis?
Den alten AHV-Ausweis müssen Sie aufbewahren.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen habe?
Am Besten wenden Sie sich direkt an Ihre Ausgleichskasse:
Aktuelle Adressen aller AHV-Ausgleichskassen der Schweiz